12. August 2021
Aus dem Gemeindehaus
Hilfe für die Opfer der Überschwemmungen
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte unserer Großgemeinde, die Opfer der Überschwemmungen am 14. und 15. Juli geworden sind:
Das ÖSHZ Kelmis (Maxstraße 9) und die Gemeinde bieten Ihnen ihre Hilfe an.
Was müssen Sie tun?
Vereinbaren Sie einen Termin mit dem ÖSHZ unter der Rufnummer 087/63 99 60 oder per Mail.
Die Sozialarbeiter(-innen) werden mit den Betroffenen die Situation analysieren und eine Schadensbescheinigung erstellen. Hierfür müssen bei dem Termin alle Dokumente mitgebracht werden, die die Schäden belegen: Beleg der Versicherung, des Eigentümers/Vermieters usw.
Eine vollständige Akte ist wichtig, um in den Genuss der einmaligen Hilfsprämie von maximal 2.500 Euro zu kommen, die die Deutschsprachige Gemeinschaft für die Opfer der Flutkatastrophe bereitgestellt hat. Pro Wohneinheit kann maximal eine Hilfsprämie bezogen werden. Zudem muss der Antragsteller vor dem 14. Juli in der betroffenen Wohneinheit gewohnt haben.
Die 2.500 Euro sind nach 500-Euro-Stufen gestaffelt. Jede Stufe ist an ein Kriterium gebunden.
Die fünf Kriterien lauten wie folgt:
1. Ist die Wohnung unbewohnbar (500 Euro)?
2. Leben regelmäßig oder zeitweilig Kinder im Haushalt (500 Euro)?
3. Ist die Einrichtung (Mobiliar usw.) nicht mehr nutzbar (500 Euro)?
4. Sind Kleidung, Schuhe und Wäsche des Geschädigten zu großen Teilen nicht mehr nutzbar (500 Euro)?
5. Sind die großen Elektrogeräte (Kühlschrank, Herd, Waschmaschine, Heizung usw.) zu großen Teilen nicht mehr nutzbar (500 Euro)?
Diese Prämie kann bis zum 30. September beim ÖSHZ Kelmis in Form eines Formulars beantragt werden.
Neben der DG-Prämie können sich Geschädigte auch an den wallonischen Katastrophenfonds wenden. Diese Anträge müssen per Formular gestellt und elektronisch eingereicht werden. Sie finden die erforderlichen Dokumente (in deutscher Sprache) unter folgendem Link.
Die Formulare können auch beim ÖSHZ Kelmis (087/ 63 99 60) und im Gemeindehaus (087/63 98 39) beantragt werden.
Die Anträge an den Katastrophenfonds müssen bis spätestens 30. November erfolgt sein.
Neben der finanziellen Unterstützung der Geschädigten ist die Schadensmeldung auch wichtig für die genaue Kartografie der Schadensgebiete, um das Krisenmanagement in Zukunft zu verbessern. Jegliche Beeinträchtigung durch Wasser, sei es vom Wasserlauf aus oder von Oberflächenwasser ausgehend, ist zu melden. Für die Schadenserfassung ist die Gemeinde (087/63 98 37 oder guenther.havenith@kelmis.be) zuständig, die das gesammelte Material an die Wallonische Region weiterleitet.