16. Mai 2024
Aus dem Gemeindehaus
Regeln für das Anbringen von Wahlplakaten
In den letzten Tagen sind in unserer Gemeinde die Wahl-Plakatwände aufgestellt worden. Für die Plakatierung gibt es einige Regeln zu beachten:
Wahlplakate, Wahlinschriften, Abbildungen, photographische Reproduktionen, Flugblätter und Klebezettel dürfen nur auf den hierfür an nachstehenden Standorten aufgestellten Plakatwänden angebracht werden:
Kirchplatz in Kelmis;
Schützenstraße in Kelmis; Siedlung Jansmühle in Neu-Moresnet;
Altenberger Straße in Hergenrath;
An der Kirche in Hergenrath.
Das Anbringen von Wahlwerbung an Bäumen, Masten, Verkehrsschildern oder sonstigen Anlagen von Versorgern ist untersagt.
Das Anbringen von Wahlwerbung auf Privatgrund bedarf der schriftlichen Erlaubnis des Eigentümers oder des Nutznießers der Immobilie.
Das Anbringen der Wahlwerbung auf den Plakatwänden ist innerhalb der Wahlperiode erlaubt, die drei Wochen vor dem Wahltag beginnt. Die Wahlwerbung ist spätestens innerhalb einer Woche nach der Wahl zu entfernen.
Die regelwidrig angebrachte Wahlwerbung wird kostenpflichtig entfernt.