5. Mai 2022
Aus dem Gemeindehaus
Verhaltensregeln bei Radrennen
In den kommenden Wochen werden wieder einige Radrennen die Straßen der Deutschsprachigen Gemeinschaft befahren.
Aus aktuellem Anlass möchten die Polizeizonen Weser-Göhl und Eifel den Verkehrsteilnehmern nochmals die Verhaltensweise auf der öffentlichen Straße während eines solchen Ereignisses in Erinnerung rufen.
Dem Rennen voraus fährt immer ein Fahrzeug der Polizei mit eingeschaltetem Blaulicht und Sirene. Kurze Zeit später folgt das Eröffnungsfahrzeug, welches mit einer roten Fahne, dem Verkehrszeichen A51 (Gefahrenzeichen) sowie der Aufschrift „COURSE-RENNEN“ auf dem Dach versehen ist. Dies bedeutet für die Verkehrsteilnehmer:
Das Fahrzeug sofort rechts anhalten und solange stehen bleiben, bis das Schlussfahrzeug, welches mit einer grünen Fahne versehen ist, vorbeigefahren ist. Erst dann darf die Fahrt fortgesetzt werden.
Außerdem ist es den Verkehrsteilnehmern nicht erlaubt, ein Fahrradrennen zu schneiden indem man z.B. eine Straße oder eine Kreuzung überquert. Diese Regelung gilt auch für Fußgänger.
An den Hauptkreuzungen wird die Polizei den Verkehr regeln. An kleineren Kreuzungen werden Streckenposten anwesend sein. Deren Anweisung ist unbedingt Folge zu leisten.