19. September 2024
Aus dem Gemeindehaus
Wahlplakate dürfen ab Sonntag angebracht werden
Ab Sonntag dürfen die Listen/Parteien, die bei den Gemeinderats- und Provinzialratswahlen am 13. Oktober antreten, ihre Wahlplakate an dafür vorgesehenen Stellen anbringen:
•Kirchplatz in Kelmis;
•Schützenstraße in Kelmis;
•Siedlung Jansmühle in Neu-Moresnet (Foto);
•Altenberger Straße in Hergenrath;
•An der Kirche in Hergenrath.
Der obere Bereich auf den Plakatwänden (aufgeteilt in vier Rechtecke/ein Rechteck pro Liste) ist für die Gemeinderatswahlen vorgesehen, der untere für die Provinzwahlen.
Das Anbringen von Wahlwerbung an Bäumen, Masten, Verkehrsschildern oder sonstigen Anlagen von Versorgern ist untersagt.
Das Anbringen von Wahlwerbung auf Privatgrund bedarf der schriftlichen Erlaubnis des Eigentümers oder des Nutznießers der Immobilie.
Das Anbringen der Wahlwerbung auf den Plakatwänden ist innerhalb der Wahlperiode erlaubt, die drei Wochen vor dem Wahltag beginnt. Die Wahlwerbung ist spätestens innerhalb einer Woche nach der Wahl zu entfernen.
Die regelwidrig angebrachte Wahlwerbung wird kostenpflichtig entfernt.