Allgemeine & spezifische Verwaltungspolizeiliche Verordnung der Gemeinde Kelmis
Was sollen wir denn damit tun? Ist die überhaupt erforderlich?
Leider ja! Unsere Gemeinde ist sehr dicht besiedelt, was das Zusammenleben nicht immer vereinfacht. Die allgemeine & die spezifische verwaltungspolizeilichen Verordnungen geben hier einen Rahmen vor, an den wir uns alle anlehnen können und sollen im täglichen Leben. Sie regeln vielfältige Bereiche:
Die Bereiche in Fettschrift sind ganz oder teilweise Kompetenz des Umweltdienstes, der hier für alle Fragen in Zusammenhang mit diesen Bereichen zur Verfügung steht
Verwaltungsstrafen
Wieso das denn, wird sich mancher fragen?
Nicht jeder hält sich an die geltenden Vorschriften der Polizeiverordnungen oder der Abfallgesetzgebungen. Vielleicht findet er sie unnütz oder gar töricht… Sie müssen jedoch eingehalten werden… zum Wohle aller.
Die Feststellungsbeamten der Gemeinde und/oder der Polizei treten meistens verwarnend auf…, begegnen aber auch Beratungs resistenten Mitbürgern… In diesen Fällen können diese Verwaltungsberichte erstellen oder Protokollieren, was zur Verhängung von Verwaltungsstrafen führt, die durch den Sanktionsbeamten verhängt werden.
Maximal 350 € bei den Polizeiverordnungen, können diese bei Verstößen gegen Umweltgesetzen, z.B. Verstoß gegen das Abfallgesetzbuch, schnell ein Vielfaches dieser Summe erreichen.
In unserer Gemeinde befinden sich verschiedenen Denkmal geschützte Gebäude oder Landschaften, die aus historischen oder/und landschaftlichen Gründen unter Schutz gestellt wurden.
Alle diese Denkmal geschützten Einheiten sind mit von einer sogenannten „Schutzzone“ umgeben, in der jede Handlung, die das Aussehen des Umfeldes ändert, einer Denkmalgenehmigung unterworfen ist.
Wohnen Sie also in der Nähe eines dieser Denkmäler und möchten anbauen, umbauen, abbrechen, Fällen,…, zögern Sie nicht mit dem Umweltdienst Kontakt aufzunehmen, der Ihnen sagen kann, ob Sie sich in der Schutzzone befinden und Ihnen, falls ja, die erforderlichen Schritte erläutern kann
Ratten suchen die Nähe des Menschen, weil sie da einfach Nahrung finden. Entsorgen wir Nahrungsreste über die Abflüsse oder gar Fleischabfälle auf Komposthaufen, bieten wir den Tieren ein regelrechtes Schlaraffenland. Durch unser vorausschauendes Verhalten tragen wir also zur Verringerung der Anzahl dieser Nager bei.
Wir werden wir sie los oder halten sie im Zaum?
Die Kollegen von den technischen Diensten behandeln 1-2 X/Jahr sämtliche Abwasserkanäle in der Gemeinde. Stellen wir trotzdem Ratten in unserer Nähe fest, bekommen wir entsprechende Giftköder im Bauhof der Gemeinde.
Die Gemeinde Kelmis fördert über 2 Tiefen-Brunnen (Putzenwinkel & Eyneburg ihr eigenes Trinkwasser. Um zu verhindern, dass diese Ressource kurz-, mittel- oder langfristig beeinträchtigt wird, sind diese Brunnen jeweils mit 2 Schutzzonen versehen:
Hier ist der Zutritt nur den Mitarbeitern des Wasserdienstes erlaubt. Eine Verschmutzung würde hier nämlich innerhalb 24 Stunden den Brunnenkopf erreichen und die Ressource unnützbar machen.
In dieser Zone erreicht jede Verschmutzung in maximal 50 Tagen den Brunnenkopf. Sie ist demnach so ausgelegt, dass bei Unfall artigen Verschmutzungsereignissen entsprechend zeitnah reagiert werden kann.
Sie dient aber auch dazu die Gefahr die von langfristigen, diffusen Verschmutzungsereignissen zu minimieren.
Deshalb gelten hier besondere Regeln in Sachen Heizöltanks, Abwasserklärung, Düngemittel Gebrauch, Unkrautvertilgungsmittel, Betriebe, Veranstaltungen, Parkplätze,…
Wohnen Sie in einer der beiden Schutzzonen, möchten bauen, einen Betrieb einrichten, ein Loch graben,…, dann wenden Sie sich bitte an den Umweltdienst, der hier mit Rat und Tat bereit steht.