Allgemeine Verwaltung

Sekretariat

1. Die Bearbeitung der Anfragen an und für das Gemeindekollegium

2. Die Erstellung und die Aktualisierung des Noteinsatzplans

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006 über die Noteinsatzpläne und aufgrund des ministeriellen Rundschreibens über die Noteinsatzpläne, ist jede Gemeinde verpflichtet einen allgemeinen Noteinsatzplan zu erstellen und diesen zu aktualisieren.

Aufgrund des Artikels 30 des Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006 wurde Nathalie Kohl vom Gemeindekollegium als Planungsbeamtin bezeichnet.

Wann wird der Noteinsatzplan aktiviert?

  • Waldbrände;
  • Überschwemmungen;
  • Stürme in Orkanstärke;
  • Erdbeben;
  • Unfälle im Gefahrenguttransport;
  • schwere Verkehrsunfälle auf Straßen- und Schienennetz;
  • großflächige Verschmutzung der Wasserläufe;
  • Gasunfälle;
  • usw.

Er kann ganz oder nur zum Teil aktiviert werden.

3. Die Koordination des Vereinswesens

1. Verwaltung des Vereinsregisters der Gemeinde Kelmis

1.1. Registrierung im Vereinsregister

Die Anmeldung muss schriftlich an das Gemeindekollegium gestellt werden. Das Antragsformular ist im Sekretariat auf einfache Anfrage erhältlich oder kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.

1.2. Änderung im Vereinsregister

Jegliche Änderung (Vorstand – Anschrift – Kontonummer usw.) müssen dem Sekretariat schriftlich mitgeteilt werden.

1.3. Streichung aus dem Vereinsregister

Bei Auflösung des Vereins bitten wir Sie ebenfalls das Sekretariat eine schriftliche Mitteilung zukommen zu lassen.

2. Subsidienantrag

Die Formulare für die Einreichung eines Subsidienantrags sind im Finanzdienst erhältlich. Nähere Informationen hierzu unter +32 (0) 87/63 98 44

3. Anmeldung bzw. Genehmigung einer Veranstaltung ist Pflicht.

Jede öffentliche Veranstaltung muss dem Bürgermeister anhand eines Sicherheitsblattes gemeldet werden mit der Ausnahme von Privatveranstaltungen (auf Einladung – wo nicht jeder Zugang hat).

3.1. Sicherheitsblatt

  • Dieses Formular ist auf einfache Anfrage im Sekretariat erhältlich oder kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.
  • Das Sicherheitsblatt muss einen 3 Monate vor der Veranstaltung im Sekretariat eingereicht werden.
  • Der Bürgermeister genehmigt die Veranstaltung, wenn diese draußen stattfindet oder nimmt sie zur Kenntnis, wenn sie in einem Saal oder Zelt ausgetragen wird.
  • Die Sicherheitsdienste geben im Vorfeld Ihre Bemerkungen/Anregungen auf dem Sicherheitsblatt kund.

Wieso muss der Veranstalter dieses Sicherheitsblatt ausfüllen?

Im Falle einer Explosion, eines Brandes, einer Maßenpanik, eines Überfalls oder gar einer Massenschlägerei wissen die Sicherheitskräfte sofort, was sie unternehmen müssen und haben die Angaben der Kontaktpersonen vor Ort. Dies kann im schlimmsten Fall Leben retten.

3.2. Polizeistunde

Siehe spezifische Verordnung der Gemeinde Kelmis – Titel VII – Festlegung der Polizeistunde – Artikel K 71 bis K7

3.3. Straßensperrungen

Das Antragsformular für eine Straßen- und/oder Parkplatzsperrung bei Veranstaltungen ist auf einfache Anfrage im Sekretariat erhältlich oder kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.

Bei Baustellen oder Parkplatzsperrung bei einem Umzug, kontaktieren Sie den Bauhof.

4. Wissenswertes:

SABAM und Rémunération équitable

SABAM = Autorenrechte – www.sabam.be

Rémunération équitable = Gebrauch von Musik (DJ – Radio – CD) an einem öffentlichen Ort – www.requit.be

Der Veranstalter muss im Vorfeld mit den Auftretenden abklären, wer diese Rechte bezahlt.

4. Die Organisation des Materialverleihs

Vereine, die für eine Veranstaltung Material benötigen, können dies bei der Gemeinde beantragen. Die Hinterlegung einer Kaution ist erforderlich.

5. Die Organisation von Festlichkeiten in der Gemeinde

Das Sekretariat ist die Anlaufstelle für die meisten Großveranstaltungen von und in der Gemeinde Kelmis.

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.

6. Die Plakatierung an Werbeflächen der Gemeinde

Plakate und/oder Werbeplanen

Das Antragsformular für die Plakatierung erhalten Sie auf einfache Anfrage im Sekretariat oder kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.

Die Plakate müssen folgendes Format haben: A4, A3 oder A3+

Die Planen müssen folgendes Format haben: 125cm x 190cm

Bitte beachten Sie die Fristen!

7. Die Verwaltung der Termine des Bürgermeisters und der Schöffen

Termine mit den Mitgliedern des Gemeindekollegiums müssen telefonisch oder schriftlich vereinbart werden.

8. Die Verwaltung des Kulturheims Hergenrath

Der große und der kleine Saal des Kulturheims können reserviert werden.

9. Die Verwaltung des Veranstaltungskalenders

Die Gemeinde Kelmis bietet Ihnen eine kostenlose Werbung Ihrer Veranstaltung auf der Web- und Facebookseite der Gemeinde an.

Eine einfache schriftliche Anfrage an das Sekretariat genügt.

Informatik

  • zuständig für die Computeranlagen der Gemeinde, der Autonomen Gemeinderegie Galmei, des ÖSHZ und der Gemeindeschulen Kelmis und Hergenrath
  • Telefonie
  • ICT-Projektbegleitung

Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit & Beschwerden

  • Interne und externe Kommunikation
  • Betreuung der Facebook- und Internetseite
  • Redaktion Kelmis Magazin

Öffentliches Auftragswesen & Versicherungen

  • Verwaltung der öffentlichen Aufträge
  • Organisation von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
  • Subsidien

Beschwerde einreichen

Jede Person, die ein Interesse vorweisen kann, hat das Recht, kostenfrei eine Beschwerde gegen eine Amtshandlung oder gegen Arbeitsweisen einer Behörde einzureichen.

Eine Beschwerde ist zulässig, wenn sie:

1. eine konkrete Amtshandlung oder Arbeitsweise betrifft;

2. bei der für die betreffende Amtshandlung bzw. Arbeitsweise verantwortlichen Behörde schriftlich eingereicht oder persönlich vorgetragen und gemäß Artikel 7 Absatz 2 Nummer 3 verschriftlicht wurde;

3. sie eine Beschreibung der Angelegenheit enthält, die Anlass zur Beschwerde gibt;

4. sie gemäß den in den koordinierten Gesetzen vom 18. Juli 1966 über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten festgelegten sprachlichen Vorgaben eingereicht wurde.

Die verantwortliche Behörde kann die Behandlung einer Beschwerde verweigern, wenn:

1. die Beschwerde

a) offensichtlich unbegründet ist;

b) im Wesentlichen identisch ist mit einer bereits im Sinne dieses Kapitels behandelten Beschwerde und keine neuen Fakten vorliegen;

c) sich auf Fakten bezieht, die mehr als ein Jahr vor Einreichung der Beschwerde zurückliegen;

2. der Beschwerdeführer bestehende organisierte verwaltungsrechtliche Beschwerdeverfahren nicht ausgeschöpft hat, um Genugtuung zu erhalten;

3. die Beschwerde Bezug auf Personalfragen der Behörde nimmt, in der der Beschwerdeführer beschäftigt ist, mit Ausnahme einer Beschwerde, für die der Beschwerdeführer glaubhaft machen kann, dass ihm keine andere spezifische Beschwerdemöglichkeit offensteht;

4. Name und Adresse des Beschwerdeführers nicht bekannt sind.

Die verantwortliche Behörde verweigert die Behandlung einer Beschwerde, wenn ein organisierter verwaltungsrechtlicher Einspruch oder ein gerichtlicher Einspruch in der Beschwerdeangelegenheit anhängig ist.

Die in Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c) erwähnte Jahresfrist wird für den Zeitraum ausgesetzt, in dem der Beschwerdegrund Gegenstand eines organisierten verwaltungsrechtlichen Einspruchs oder eines gerichtlichen Einspruchs ist.

Eine Beschwerde wird digital oder in Papierform bei der verantwortlichen Behörde eingereicht.

Unmittelbar nach Einreichen der Beschwerde wird dem Beschwerdeführer eine Empfangsbestätigung mit Eingangsdatum der Beschwerde aus- bzw. zugestellt. Dies erfolgt entweder digital oder in Papierform, je nachdem auf welchem Weg die Beschwerde eingereicht wurde.

Innerhalb von 14 Kalendertagen nach Einreichen der Beschwerde erhält der Beschwerdeführer ein Informationsschreiben über die weitere Bearbeitung der Beschwerde.

Das Beschwerdeverfahren wird innerhalb von 45 Kalendertagen nach Einreichen der Beschwerde abgeschlossen.

 

Weitere Infos zum Beschwerdemanagement finden Sie auf der Webseite von Ostbelgienlive.

Ihre Ansprechpartner

Nathalie Kohl

Sekretariat
+32 87 639 820
nathalie.kohl@kelmis.be

Mario Hompesch

Informatik
+32 87 639 823
mario.hompesch@kelmis.be

Patrick Bildstein

Kommunikation
+32 477 843 120
patrick.bildstein@kelmis.be

Bianca Dries

Öffentliches Auftragswesen
+32 87 639 812
bianca.dries@kelmis.be

Nejra Salihagic

Sekretariat
+32 87 639 821
nejra.salihagic@kelmis.be

Patricia Spaubek

Öffentliches Auftragswesen
+32 87 639 812
patricia.spaubek@kelmis.be