Finanzen & Trinkwasser
Gebühren
- Ausarbeitung Gebührenverordnungen
- Bearbeitung Gebührenreklamationen
- Eintreibung der ausstehenden Gebühren
Buchhaltung und Haushalt
- Allgemeine Konten (Kontrolle)
- Außerordentlicher Haushalt (Verwaltung & Kontrolle)
- Bilanz, Ergebnisrechnung & Gemeinderechnung
- Haushalt & Anpassungen
- Kassenkontrolle
- Mahnwesen
- MwSt.-Erklärung
- Patrimonium (Verwaltung)
- Zuschüsse (Verwaltung)
Steuern
- Ausarbeitung Steuerverordnungen
- Bearbeitung Notaranfragen
- Bearbeitung Steuerreklamationen
- Eintreibung der ausstehenden Steuern
- Erstellung Heberollen
- Subsidien (Auszahlung an Vereine & Organisationen)
Der Dienst Finanzen und Trinkwasser zahlt die durch den Gemeinderat festgelegten Zuschüsse an Vereine und Organisationen aus, nachdem gewisse Kontrollen zu diesem Zweck durchgeführt worden sind.
Um in den Genuss eines Zuschusses der Gemeinde Kelmis zu kommen, muss der Verein bzw. die Organisation einen Antrag an das Gemeindekollegium richten, welches diesen an den Gemeinderat weiterleitet.
Ablesung der Wasserzähler
Anfang Oktober wird die Ablesung der Wasserzähler auf dem Gemeindegebiet vorgenommen. Eine Online-Übermittlung ist ebenfalls möglich, benutzen Sie hierzu das vorbereitete Formular.
Der installierte Wasserzähler liefert die Berechnungsgrundlage für den Wasserverbrauch im jeweiligen Abrechnungszeitraum.
Die Gemeinde Kelmis liest die Wasserzähler ihrer Trinkwasserkunden jährlich ab (siehe Prozedur). Anhand der abgelesenen Menge wird die Jahresrechnung erstellt und die Höhe der Abschläge für den kommenden Abrechnungszeitraum berechnet.
Die Prozedur im Detail:
Anfang Oktober
Zusendung einer Ablesekarte auf dem Postweg, mit der Bitte, diese vollständig ausgefüllt bis spätestens Mitte Oktober an den Wasserversorgungsbetrieb zurückzusenden oder in den Briefkasten des Gemeindehauses einzuwerfen.
Mitte Oktober
Die Ableser prüfen die Trinkwasserzählerstände der Haushalte, welche dem Wasserversorgungsbetrieb nicht gemeldet wurden. Bei Abwesenheit bzw. falls den Ablesern kein Zutritt zum Trinkwasserzähler gewährt wird, hinterlassen diese erneut eine Ablesekarte.
Ende Oktober
Einschätzung der nicht mitgeteilten Zählerstände.
AGB’s
Ihre persönlichen Daten
Bitte kontrollieren Sie bei jeder zugestellten Rechnung stets Ihren Namen und Adresse und teilen Sie uns eventuelle Änderungen mit.
Jeder Verbrauchsadresse ist eine Kundennummer zugeordnet. Diese Nummer ist rechts oben auf der Rechnung aufgeführt. Bei jeder Rücksprache geben Sie bitte diese Referenznummer an. Auf diese Weise kann Ihre Anfrage schneller bearbeitet werden.
Unser Rechnungssystem
In regelmäßigen Abständen erhalten Sie Zwischenrechnungen, die anhand des Verbrauchs des vorherigen Zeitraums erstellt wurden. Nach der jährlichen Zählerablesung wird einmal im Jahr eine Schlussabrechnung erstellt, bei der die Beträge der Zwischenrechnungen abgezogen werden.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der angegebenen Frist ab Datum der Zusendung der Rechnung zu begleichen. Die endgültige Zahlungsfrist ist umseitig aufgeführt. Nach Ablauf dieser Frist werden Ihnen die Kosten in Verbindung mit dem Einzug der ausstehenden Summen sowie der Einstellung der Dienstleistungen in Rechnung gestellt.
Beim Nicht-Einhalten der vorgenannten Zahlungsfrist wird Ihnen eine erste Mahnung zugesandt. Für dieses erste Mahnschreiben wird Ihnen eine Gebühr von vier € berechnet. Sollten Sie danach Ihren Zahlungsverpflichtungen immer noch nicht nachgekommen sein, wird Ihnen eine zweite Mahnung zugesandt und zeitgleich der Inhaber des dinglichen Rechts an dem von Ihnen bewohnten Immobiliengut über Ihren Zahlungsverzug informiert. Für dieses zweite Mahnschreiben wird Ihnen eine Gebühr von zehn € – zuzüglich der Einschreibekosten – berechnet. Wir behalten uns das Recht vor, weitere Schritte, wie die Eintreibung durch einen Rechtsanwalt oder durch eine spezialisierte Inkasso-Firma, einzuleiten.
Sollten Sie die vorgegebene Zahlungsfrist nicht einhalten können, raten wir Ihnen dringend, Kontakt mit unseren Dienststellen, einem Schuldenberater oder dem ÖSHZ Ihrer Gemeinde aufzunehmen.
Umzug
Bitte teilen Sie uns schriftlich bei Ihrem Umzug oder dem Verkauf Ihres Immobiliengutes diese Änderung mittels eines Antragsformulars, welches wir zur Verfügung halten, mit. Auf diese Weise können wir Ihnen eine Abschlussrechnung zusenden. Andernfalls bleiben Sie auch nach dem Umzug für den Anschluss und den Verbrauch sowie die damit verbundenen Zahlungen zuständig.
Tarife
Die Tarife werden auf der Grundlage des TKV des Verteilers sowie des TKAR der SPGE (öffentliche Gesellschaft für Wasserbewirtschaftung) berechnet. Diese Tarife unterliegen der Prüfung des Preisausschusses des Wirtschaftsministeriums und des Kontrollausschusses für Wasserverteilung in der Wallonie.
Bestimmungen bzgl. des Anschlusses, der Bereitstellung und der Abnahme von Trinkwasser aus dem öffentlichen Verteilernetz
Die gesetzlich vorgesehenen Bestimmungen regeln die Beziehungen zwischen dem Versorger und seinen Abnehmern/Benutzern.
Einzugsermächtigung
Mit einer Einzugsermächtigung bei einem Finanzinstitut erfolgt die Zahlung unserer Rechnung automatisch. Bei der Erteilung einer Einzugsermächtigung erhalten Sie von uns einen Zahlungsplan. Darin sind die Zahlungstermine aufgeführt, an denen die Summen von Ihrem Konto abgebucht werden.
Beschwerde Finanzdienst
Um zulässig zu sein, muss die unterschriebene Beschwerde innerhalb von 15 Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum an das Gemeindekollegium der Gemeinde Kelmis gerichtet sein. Die Beschwerde muss folgende Angaben beinhalten: Name und Vorname des Beschwerdeführers, seine Anschrift, seine Telefonnummer, das Datum der Beschwerde, die Referenz der Rechnung, gegen welche er reklamiert sowie der Gegenstand der Beschwerde und eine Darstellung des Tatbestandes und der Mittel.
Wassertipps
Bereits mit ein paar einfachen Maßnahmen können Sie Ihren täglichen Wasserverbrauch erheblich senken. Damit schonen Sie nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihren Geldbeutel.
- Überprüfen Sie regelmäßig den Zählerstand, dadurch kann manches versteckte Leck entdeckt werden.
- Wird ein Verbrauch registriert, obwohl alle Wasserhähne geschlossen sind, dann besteht ein Leck auf der Innenanlage. Es obliegt Ihnen, die Reparatur schnellstmöglich ausführen zu lassen.
- Schließen Sie den Absperrhahn bei längerer Abwesenheit und schützen Sie den Wasserzähler vor Frost.
- Benutzen Sie Toiletten-Spar-Spülkästen oder Spar-Druckspüler, damit nicht bei jedem Spülen der gesamte Wasserbehälter entleert wird. Alternativ können Sie einen Backstein in den Spülkasten legen, so wird nach jeder Spülung weniger sauberes Wasser zurückgepumpt.
- Verwenden Sie sparsame Armaturen und Duschköpfe mit einer thermostatisch gesteuerten oder einhandgeregelten Mischbatterie.
- Lassen Sie tropfende Wasserhähne und undichte Toiletten-Spülkästen bzw. Druckspüler so schnell wie möglich reparieren. Ein tropfender Wasserhahn verbraucht ungefähr 16 Liter Wasser pro Stunde (140 m³ pro Jahr) – eine defekte Toilettenspülung verbraucht ungefähr 25 Liter Wasser pro Stunde (219 m³ pro Jahr). Diese Zahlen sind Durchschnittswerte und können somit bedeutend höher ausfallen.
- Duschen Sie lieber statt zu baden: Für ein Vollbad (120-150 Liter) benötigen Sie wesentlich mehr Wasser als für eine fünfminütige Dusche (20-60 Liter). Beim Badewannenkauf ein Modell in Körperform wählen.
- Benutzen Sie beim Zähneputzen ein Glas und drehen Sie das Wasser ab.
- Schalten Sie Ihre Wasch- oder Spülmaschine nur dann ein, wenn sie ganz voll ist – Geschirr nicht vorspülen.
- Spülen Sie per Hand nicht unter laufendem Wasser, sondern im mit Wasser gefüllten Spülbecken.
- Achten Sie beim Kauf wasserverbrauchender Geräte auf die Verbrauchsangabe und kaufen Sie sparsame Geräte.
- Sammeln Sie Gießwasser für Ihren Garten in einer Regentonne.
- Installieren Sie eine Regenwasserzisterne.
- Benutzen Sie beim Autowaschen eher einen Eimer als einen Gartenschlauch.
- Versuchen Sie bei Ihrem diesjährigen Wasserbedarf unter dem des Vorjahres zu liegen.
- Den Rasen nicht so kurz schneiden, dann braucht er weniger Wasser und nur morgens oder abends wässern (weniger Verdunstung) – oft reicht schon zweimal wöchentlich.
- Gartenbeete erst gießen, wenn der Boden zehn Zentimeter tief ausgetrocknet ist. Trainiert auch die Wurzeln, tiefer zu wachsen.