Führerscheine & Strafregister

Belgischer provisorischer Führerschein in Scheckkartenformat

Um einen provisorischen Führerschein zu beantragen oder abzuholen, müssen Sie beim Führerscheindienst persönlich vorstellig werden oder eine Person mit einer Vollmacht und einer Kopie Ihres Personalausweises damit beauftragen.

Wenn Sie keine elektronische belgische Aufenthaltsgenehmigung besitzen, müssen Sie persönlich vorstellig werden, da Sie auf einem Signatur-Pad unterschreiben müssen. Ein Passbild mit weißem Hintergrund wird ebenfalls benötigt.

  • Gebühr: 32,50 €

Belgischer Führerschein in Scheckkartenformat

Um einen Führerschein zu beantragen oder abzuholen, müssen Sie beim Führerscheindienst persönlich vorstellig werden oder eine Person mit einer Vollmacht und einer Kopie Ihres Personalausweises damit beauftragen.

Wenn Sie keine elektronische belgische Aufenthaltsgenehmigung besitzen, müssen Sie persönlich vorstellig werden, da Sie auf einem Signatur-Pad unterschreiben müssen, ein Passbild mit weißem Hintergrund wird ebenfalls benötigt.

  • Gebühr: 32,50 € – Gültigkeitsdauer: zehn Jahre

Internationaler Führerschein

Um einen internationalen Führerschein zu bestellen oder abzuholen, müssen Sie beim Führerscheindienst persönlich vorstellig werden oder eine Person mit einer Vollmacht und einer Kopie Ihres Personalausweises damit beauftragen.

Für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins benötigen wir ein Passbild mit weißem Hintergrund und den nationalen Führerschein.

  • Gebühr: 28,50 € – Gültigkeitsdauer: drei Jahre

Auszug aus dem Strafregister

Es gibt drei verschiedene Modelle:

  • Muster 595: bestimmt für jeden anderen Grund als die Gründe, für die ein Auszug Muster 596.1 oder 596.2 ausgestellt werden muss.
  • Muster 596.1: bestimmt für das Ausüben einer reglementierten Tätigkeit.
  • Muster 596.2: für jede Tätigkeit, die in den Bereich der Erziehung, der psycho-medizinisch-sozialen Betreuung, der Jugendhilfe, des Kinderschutzes, der Animation oder Betreuung von Minderjährigen fällt.

Die Dokumente müssen Sie persönlich beim Führerscheindienst beantragen und können prinzipiell sofort ausgehändigt werden.

  • Bis auf einige Ausnahmen beträgt die Gebühr 5,00 €

Milizbescheinigung Muster 33

Diese Bescheinigung wird nicht mehr bei der Gemeinde beantragt.

Hundesteuer & Hundegenehmigung

Hundesteuer

Am 1. Januar 2015 wurde die Hundesteuer in Kelmis eingeführt.

Jeder Anwohner der Gemeinde Kelmis, der einen Hund besitzt, muss diesen beim Dienst für Zivilangelegenheiten (Führerscheindienst) der Gemeinde Kelmis anmelden.

Bei der Anmeldung erhalten Sie eine Hundemarke. Diese müssen Sie immer bei sich haben, wenn Sie den Hund auf der öffentlichen Straße ausführen.

Die Hundesteuer beläuft sich auf 2 € im Monat pro Hund. Die sogenannte Hundemarke (einmalige Zahlung) kostet fünf Euro.

Jede Änderung, wie die Abgabe des Hundes, der Tod des Hundes oder eine Adressenänderung muss unverzüglich beim Dienst für Zivilangelegenheiten (Führerscheindienst) der Gemeinde Kelmis gemeldet werden.

Hundegenehmigung

Jeder Anwohner der Gemeinde Kelmis muss für einen potenziell gefährlichen Hund eine Genehmigung seitens des Bürgermeisters beantragen.

Unter potenziell gefährlich versteht man einen Hund der folgenden Rassen: Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Mastiff, Tosa, Bullterrier, Pitbull Terrier, Dogo Argentina, Rottweiler und die Kreuzungen aus oben erwähnten Rassen.

Für die Genehmigung benötigen wir einen Auszug aus dem Strafregister Modell 595, eine Haftpflichtversicherung und den Impfpass des Hundes.

Ein potenziell gefährlicher Hund muss einen Maulkorb tragen, nur ein anerkannter Wesenstest kann diese Pflicht aufheben.

In Kelmis muss jeder Hund auf der öffentlichen Straße an der Leine geführt werden!

Fundbüro

Alles was gefunden wird, wird bei uns abgegeben und registriert.
Falls Sie etwas verloren haben, können Sie sich an das Fundbüro wenden.

Die nicht abgeholten Fundsachen verfallen nach sechs Monaten und gehen an die Gemeinde.

Ihre Ansprechpartner

Patricia Baumgarten

+32 87 639 806
patricia.baumgarten@kelmis.be

Alison Kirch

+32 87 639 806
alison.kirch@kelmis.be

Vanessa Fank

+32 87 639 805
staatsangehoerigkeitswesen@kelmis.be