ÖSHZ

Der Sozialhilferat

Der Sozialhilferat ist das allgemeine Entscheidungsgremium des Öffentlichen Sozialhilfezentrums (ÖSHZ).

Es handelt sich um ein kollektives Entscheidungsgremium. Die einzelnen Ratsmitglieder haben keine individuelle Entscheidungsbefugnis. Neben und vom Sozialhilferat können andere Entscheidungsträger, wie z.B. das ständige Präsidium oder Sonderausschüsse gebildet werden.

Der Präsident führt den Vorsitz im Sozialhilferat und dem ständigen Präsidium und leitet die Tätigkeiten des Zentrums. Er beruft die Sitzungen ein, legt deren Tagesordnung fest und bereitet die Akten vor. Er unterzeichnet die Beschlüsse des Rates, des ständigen Präsidiums und des Sonderausschusses für Soziales, die offiziellen Dokumente und die Korrespondenz. Er ist zuständig für die Gewährung von Soforthilfen (eine Verpflichtung bei Obdachlosen). Bei Stimmengleichheit bei einer Abstimmung ist seine Stimme entscheidend. Seine Befugnisse werden durch das Gesetz festgelegt.

Sekretär des ÖSHZ

Jedes ÖSHZ hat einen Sekretär.

Unter der Amtsgewalt des Präsidenten untersucht er die Angelegenheiten, leitet die Verwaltung und ist Personalchef des ÖSHZ.

Der Sekretär wohnt mit beratender Stimme den Sitzungen des Sozialhilferats und des ständigen Präsidiums bei, erinnert an die geltenden Rechtsvorschriften und verfasst die Protokolle dieser Gremien. Er kann an den Sitzungen der Sonderausschüsse teilnehmen.

Er unterzeichnet mit dem Präsidenten alle Dokumente des ÖSHZ.

Einnehmer des ÖSHZ

Jedes ÖSHZ hat einen lokalen oder regionalen Einnehmer.

Der Einnehmer nimmt in eigener Verantwortung die Einnahmen des ÖSHZ entgegen und tätigt die Ausgaben, deren Auszahlung angeordnet wurde. Er ist verpflichtet, alle Handlungen zur Unterbrechung von Verjährungen und Verwirkungen auszuführen. Er untersteht der Amtsgewalt des Präsidenten und ist für die gesamte Buchhaltung des Zentrums zuständig.

Verwaltung

  • Empfang, Terminverwaltung und allgemeine Auskünfte
  • Allgemeine ÖSHZ-Buchhaltung
  • Erstellen von Rechnungen und Tätigung der Zahlungen
  • Administrative Verwaltung des Eingliederungseinkommens und der Sozialhilfen

Personaldienst

Personalverwaltung des gesamten ÖSHZ

Administrative Verwaltung der 60§7- Arbeitsverträge

Der Sozialdienst

Jedes ÖSHZ hat mindestens einen Sozialarbeiter.

Der Sozialarbeiter unterstützt Personen und Familien bei der Überwindung oder der Verbesserung von kritischen Lagen, in denen sie sich befinden. Zu diesem Zweck führt er die vorbereitende Untersuchung durch, stellt die Dokumentation zur Verfügung, erteilt Ratschläge und nimmt die soziale Betreuung des Betroffenen wahr. Die Sozialuntersuchung schließt mit einer genauen Diagnose über Bestehen und Umfang und schlägt die geeignetsten Mittel vor, um der Bedürftigkeit entgegenzuwirken.

Der Sozialarbeiter kann vom Rat, vom ständigen Präsidium oder vom Sonderausschuss für Soziales auf Anfrage angehört werden, bevor der Entscheidungsträger eine Entscheidung trifft.

Bei seiner Arbeit beachtet er folgende Regeln:

Berücksichtigung der freien Wahl bei der psycho-sozialen, moralischen oder erzieherischen Betreuung

Berücksichtigung der bereits gewährten Hilfen und die Möglichkeit, diese durch ein anderes Zentrum oder Dienststelle weiterführen zu lassen, die das Vertrauen des Betroffenen genießt.

Anwendung der geeignetsten Methoden der Sozialarbeit unter Beachtung der ideologischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen des ÖSHZ-Kunden.

Dienst für sozial-berufliche Eingliederung

Der Dienst für sozial-berufliche Eingliederung hat den Auftrag, die Empfänger des Eingliederungseinkommens bzw. der gleichgestellten Sozialhilfe durch individuelle und gezielte Förderung bei ihrer Suche nach Ausbildung, Studium und/oder angepasster Arbeit zu begleiten.

Durch intensive Begleitung und gegebenenfalls durch spezifische Ausbildung und Qualifikation sollen diese Personen für den hiesigen Arbeitsmarkt vorbereitet werden.

Schuldnerberatung

Diese Hilfe wird allen überschuldeten Personen angeboten.

Die Schuldnerberater begleiten die betroffenen Personen während des gesamten Prozesses der Entschuldung und verhandeln parallel mit den Gläubigern. Gegebenenfalls werden Rückzahlungspläne erarbeitet oder Anträge beim Entschuldungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingereicht. Falls die Schulden nicht innerhalb eines vertretbaren Zeitraumes zurückbezahlt werden können, orientiert sie Ihr Schuldnerberater an die Verbraucherschutzzentrale, um eine kollektive Schuldenregelung zu beantragen.

Die Schuldnerberatung befindet sich in der Thimstraße 14 in 4720 Kelmis.

Dienst für Pension und Behinderung

Anträge auf Pensionen und Behindertenzulagen, administrative Begleitung, Informationen und Hilfe beim Ausfüllen diverser Formulare.

Beratung zu sozialen Vorteilen, auf die man im Alter oder aufgrund einer Behinderung Anrecht haben kann.

Kommunale Anlaufstelle für Integration

Ziel der kommunalen Anlaufstelle für Integration ist es mittels einer verstärkten lokalen Koordination eine effiziente und bedarfsorientierte Integration auf lokaler Ebene zu erreichen und das Zusammenleben der verschiedenen Kulturgemeinschaften zu fördern.

Die kommunale Integrationsbeauftragte ist für den Ausbau der Kooperation zwischen den verschiedenen Akteuren auf dem Terrain sowie für die Organisation von Integrationsmaßnahmen gemäß dem lokalen Bedarf verantwortlich. Des Weiteren ist die kommunale Integrationsbeauftragte mit der Koordination von ehrenamtlich durchgeführten Initiativen im Bereich Integration von Migranten, sowie der Vernetzung und Unterstützung der Ehrenamtlichen beauftragt.

Um das ÖSHZ Kelmis bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben im Bereich Zuwanderung und Integration zu unterstützen, bezuschusst die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine kommunale Anlaufstelle für Integration. Hierfür wurde eine kommunale Integrationsbeauftragte eingestellt, die auf dem Gebiet der Gemeinde Kelmis tätig und beim ÖSHZ Kelmis angesiedelt ist.

Heizkostenbeihilfe

Der Heizölsozialfonds gewährt Personen, die sich in einer schwierigen Situation befinden, einen Zuschuss zur Heizkostenrechnung. Diese Beihilfe kann gewährt werden, wenn mit folgenden Brennstoffen geheizt wird: Heizöl, Heizpetroleum und Propangas. Andere Heizstoffe wie Stadtgas, Strom, Kohle usw. fallen nicht unter diese Regelung.

Essen auf Rädern

Die warmen Mahlzeiten werden in den Wohnungen von montags bis freitags, mit Ausnahme der Feiertage, verteilt. Ein Essen umfasst jeden Tag Suppe, Hauptgericht und Dessert. Der Dienst richtet sich an ältere Personen oder auch Personen, die sich zeitweilig in einer schwierigen Lage befinden.

Die Nutznießer des Dienstes bezahlen einen Beitrag zum Preis des Essens, welcher im Verhältnis zu deren Einkommen errechnet wird.

Hausnotrufanlagen

Damit ältere Personen so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben können, bietet das ÖSHZ Kelmis das System der Hausnotrufanlagen an.

Dieses System soll ein Gefühl der Sicherheit vermitteln und ermöglicht den allein lebenden, kranken oder behinderten Personen – bei Bedarf – per Alarmknopf Hilfe zu erhalten.

Die Nutznießer des Dienstes bezahlen eine Mietgebühr, welche im Verhältnis zu deren Einkommen errechnet wird.

Fitnessturnen

Sport ist nicht nur Training für den Körper, sondern auch eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung. Neben der Förderung der Gesundheit ist es ein Gruppenerlebnis, das zahlreiche Kontakte und Freundschaften vermittelt.

Das ÖSHZ Kelmis bietet in erster Linie Fitnessturnen für Damen, aber auch Herren können gerne teilnehmen.

Die Zusammenkünfte finden jeden Donnerstag (im Schuljahr) um 15 Uhr in der Gemeindeschule Kelmis statt. Die Kurse stehen unter der Leitung einer qualifizierten Animatorin.

Der Eigenbetrag zu den Versicherungskosten beträgt momentan 40 Euro pro Jahr.

Interessentinnen und Interessenten können sich jeden Donnerstag ab 15 Uhr direkt im Turnsaal der Gemeindeschule Kelmis melden (kostenlose Schnupperstunde). Dieses Angebot gilt nicht während der Coronakrise.

Datenschutz

Datenschutzerklärung des Öffentlichen Sozialhilfezentrums Kelmis

Das Öffentliche Sozialhilfezentrum Kelmis (ÖSHZ) respektiert Ihre Persönlichkeitsrechte.

Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich und gemäß den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DGSVo) behandelt.

Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten ernst. Sollten Sie dennoch ein Anliegen oder Fragen bezüglich der Erhebung Ihrer Daten haben, finden Sie am Ende des Textes die entsprechenden Kontaktdaten zuständiger Ansprechpartner.

Was verstehe ich unter personenbezogenen Daten?

Es handelt sich um alle Daten, Informationen oder Angaben, die sich auf eine bestimmte natürliche Person beziehen.

Beispiele: Name, Adresse, Alter, Geschlecht Telefonnummer, E-Mail Adresse, Nationalregisternummer, Angaben über den Gesundheitszustand, Angaben über Einkünfte, Schulden usw. …

Was verstehe ich unter Verarbeitung dieser Daten?

Es sind alle ausgeführten Vorgänge mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren.  Beispiele: Daten erheben, ordnen, erfassen, speichern, anpassen, auslesen usw. …

Was ist die Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer Daten durch das ÖSHZ?

Die Rechtsgrundlage findet sich in dem Grundlagengesetz vom 8. Juli 1976 Artikel 57 §1 oder wenn Sie uns zuvor Ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Dieses Einverständnis können Sie immer anpassen und sogar widerrufen. Wir verarbeiten auch Daten, weil das Gesetz dies uns vorschreibt oder uns erlaubt. Dies geschieht beispielsweise, bevor wir eine finanzielle Unterstützung gewähren. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist ebenfalls erlaubt, wenn Sie ein Abkommen mit uns schließen und wir dies ausführen. Beispiel: individueller Eingliederungsvertrag, Arbeitsvertrag. Wir dürfen Ihre Daten zudem verarbeiten, wenn es um die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder schutzwürdige Interessen geht.

Folgende Rechte werden Ihnen durch die DSGVo zuerkannt

Selbstverständlich haben Sie in Bezug auf Ihre Daten Rechte. Laut  geltendem Gesetz sind wir dazu verpflichtet, Sie über dieselben aufzuklären. Die Inanspruchnahme und Durchführung dieser Rechte ist für Sie kostenlos.

 

 

  • Das Recht auf Information

Werden Daten über Sie direkt bei Ihnen oder über eine andere Quelle erhoben, haben Sie das Recht auf verständliche Informationen, wer Ihre Daten verarbeitet, welche Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck.

  • Das Recht auf Auskunft

Über die personenbezogenen Daten, die unsere Einrichtung über sie hat.

  • Das Recht auf Berichtigung

Sind personenbezogene Daten, die das ÖSHZ über Sie hat, nicht korrekt, so haben Sie das Recht, eine Berichtigung oder Vervollständigung zu verlangen.

  • Das Recht auf Löschung (Recht auf „Vergessenwerden“)

Dies erlaubt Ihnen, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn Sie nicht mehr wünschen, dass diese verarbeitet werden und wir keinen berechtigten Grund mehr haben, sie zu behalten.

  • Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie das Recht, von Ihnen übermittelte, personenbezogene Daten zurück zu erhalten und sie anderen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.

  • Das Recht auf Widerspruch

In bestimmten Fällen können Sie der weiteren Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen, insofern diese durch die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder schutzwürdiger Interessen nicht mehr gerechtfertigt ist.

Weitere Informationen in Bezug auf den Schutz des Privatlebens finden Sie auf der Webseite der Europäischen Union.

Wie können Sie diese Rechte ausüben?

Wenn Sie eines dieser Rechte in Anspruch nehmen möchten, dann lassen Sie uns einen schriftlichen Antrag zukommen. Weisen Sie dabei Ihre Identität nach (mittels Kopie des Personalausweises, diese wird umgehend nach erfolgtem Nachweis vernichtet). Im Regelfall erhalten Sie innerhalb von 30 Tagen nach Empfang des Antrags und des Identitätsnachweises eine Antwort. Diese Frist kann verlängert werden, wenn es sich z.B. um einen komplexen oder umfangreichen Antrag handelt oder wenn der Antrag nicht klar ist.

Wer erhält Ihre Daten im ÖSHZ Kelmis?

Ihre personenbezogenen Daten erhalten die Dienste, bzw. Mitarbeiter/innen, die diese Daten für die Erfüllung ihrer gesetzlichen oder vertraglich bestimmten Aufgaben und sonstigen Pflichten benötigen.

 

 

Wann und an wen können Ihre Daten außerhalb des ÖSHZ weitergegeben werden?

Die Übermittlung von Daten an Dritte erfolgt ausschließlich in den gesetzlich vorgesehenen oder genehmigten Fällen, wenn es unsere Pflicht ist oder mit Ihrem vorherigen Einverständnis. Diese Übermittlung erfolgt zielgerichtet. Es handelt sich dabei nur um das absolut Notwendige.

Wie lange werden Ihre Daten aufbewahrt?

Wir bewahren Ihre Daten nur so lange auf, wie dies erforderlich ist, um das Ziel der Datenverarbeitung zu erreichen. Es kann allerdings sein, dass wir in Anwendung bestimmter Gesetze (z.B. das Archivgesetz) verpflichtet sind, Daten länger aufzubewahren.

Wie sichern wir Ihre Daten?

Die Datensicherheit ist ein vorrangiges und wichtiges Ziel für unsere Einrichtung. Zur Sicherung bestehen entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen. Zum Schutz verwenden wir zudem Zugriffs- und Zugangskontrollen sowie, falls erforderlich, Verschlüsselungstechniken.

Informationen zu unserer Webseite (www.kelmis.be)

Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf unserer Seite und bei jedem Abruf einer Datei wird Ihre IP-Adresse vorübergehend gespeichert.

Link zur Datenschutz-Grundverordnung

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&from=EN

Wer ist der Verantwortliche für die Verarbeitung?

Das Öffentliche Sozialhilfezentrum (ÖSHZ) Kelmis ist für die Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlich,

ÖSHZ Kelmis

Maxstraße 9

B- 4721 Neu-Moresnet

+32 87 639 960

oshz-CPAS@kelmis.be

vertreten durch Herrn Yves Kever, Sekretär. Die Datenschutzbeauftragte im Sinne des Artikels 37 der DSGVo ist Frau Christina Pitz.

Ihre Ansprechpartner

Empfang

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