Staatsangehörigkeitswesen
Abmeldung zum Ausland
Bitte werden Sie persönlich mit Ihrer Aufenthaltsgenehmigung beim Dienst Staatsangehörigkeitswesen (ehemalig Ausländeramt) oder beim Einwohnermeldewesen vorstellig oder beauftragen Sie ein Familienmitglied mittels Vollmacht und Kopie Ihres Personalausweises, in Ihrem Namen Ihre Abmeldung zum Ausland vorzunehmen.
Ebenfalls ist es unerlässlich, dem Dienst die neue Auslandsanschrift mitzuteilen.
Sie erhalten eine Abmeldebestätigung in Form eines DIN-A4 Dokumentes „Muster 8“, welches Sie der neuen Auslandsgemeinde zwecks Anmeldung vorlegen müssen.
Anmeldung in Belgien (aus dem Ausland kommend)
Anmeldungen nur noch auf Termin, per Telefon (+32 87 63 98 05)
Bitte folgende Unterlagen vorlegen:
Allgemeine Dokumente
- Offizielle Abmeldebescheinigung der Auslandsgemeinde
- Abstammungsurkunde
- Heiratsurkunde oder Stammbuch
- Scheidungsurteil mit Rechtskraft
- Sterbeurkunde
- Einbürgerungsurkunde
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis (für EU-Bürger)
- Gültiger Reisepass und Niederlassungsvisum (für Nicht-EU-Bürger – Visum ist bei der belgischen Botschaft oder belgischem Konsulat im Herkunftsland zu beantragen)
- Drei Lichtbilder mit weißem Hintergrund (für Personen über 17 Jahre)
- Zwei Lichtbilder mit weißem Hintergrund (für Personen unter 17 Jahre)
- Für Kinder unter drei Jahren, die Impfbescheinigung(en) gegen Polio-/Kinderlähmung
- Krankenversicherungsnachweis mit Hinweis auf Versicherungsschutz für Leistungen und Behandlungen im Falle eines dauerhaften Auslandsaufenthaltes
- Führerschein
- Immatrikulationsbescheinigung Ihres Fahrzeuges
Einkommensnachweis
- Für Arbeitnehmer – Arbeitsvertrag und die Gehaltsbescheinigungen der drei letzten Monate (*)
- Für Selbstständige – Bescheinigung des Steuerberaters (*)
- Für Rentner – Rentenbescheid
- Nachweis über ausreichend zur Verfügung stehender Existenzmittel z. B. Kontoauszug
(*) für liberale und medizinische Berufe zusätzlich – Diplomnachweis/Approbation
Wohnsitznachweis
- Kauf- oder Mietvertrag
- Ansonsten Einverständniserklärung des Vermieters und/oder Eigentümers sowie Kopie dessen Personalausweises
Arbeitserlaubnis
Der Antrag auf Erhalt einer Arbeitserlaubnis und jegliche Frage zu dieser Materie ist bei den Behörden des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu stellen.
Aufenthaltsgenehmigungen
Eintragungsbescheinigungen (Muster A), elektronische Aufenthaltsgenehmigungen sowie Aufenthaltsgenehmigungen in Papierform
Zur Beantragung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung ist es erforderlich, dass Sie Ihr nationales gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), wie auch ein aktuelles Lichtbild mit weißem Hintergrund vorlegen.
Da Tarife und Gebühren in regelmäßigen Abständen angepasst und geändert werden, bitten wir Sie, sich hierzu unter folgender Telefonnummer zu informieren: +32 87 63 98 05 oder per Mail an eine (n) der Mitarbeiter (-innen).
Es gelten folgende Tarife:
- Eintragungsbescheinigung (Muster A): 7,50€
- Elektronische Aufenthaltsgenehmigungen
- Normale Prozedur: 33,80€ (Dauer für die Erstellung ca. 2-3 Wochen)
- Eilverfahren (dringend): 126,80€ (Dauer für die Erstellung ca. 72 Stunden)
- Identitätsnachweise für Kinder unter 12 Jahren: 1,25€
- Bei den Identitätsnachweisen für Kinder unter 12 Jahren handelt es sich um ein Papierformat mit Lichtbild.
Verlust oder Diebstahl einer Aufenthaltsgenehmigung
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Eintragungsbescheinigung (Muster A) oder elektronischen Aufenthaltsgenehmigung wenden Sie sich bitte an die nächste Polizeidienststelle in Belgien und an die Gemeindeverwaltung – Dienst Staatsangehörigkeitswesen, falls es sich um eine Aufenthaltsgenehmigung in Papierformat handelt.
Die Aufenthaltsgenehmigungen sind weder Identitäts- noch Nationalitätsausweise; sie bestätigen lediglich einen legalen und regulären Aufenthalt in Belgien
Verpflichtung zur Kostenübernahme
Es handelt sich um einen Teil der Prozedur, welche Ihre Familienmitglieder oder Bekannte unternehmen müssen, zwecks eventueller Beantragung eines Visums für Ausländer, im Hinblick auf einen Verbleib bzw. Besuch in Belgien.
Ein Belgier oder ein Ausländer mit einem unbefristeten Aufenthalt in Belgien verpflichtet sich, quasi als Garant, zur Übernahme der anfallenden Kosten hinsichtlich des Unterhaltes bzw. Aufenthaltes, der Krankenversicherung und der eventuellen Ausreise bzw. Rückreise seines Familienmitgliedes oder Bekannten, welches(er) maximal 90 Tage in Belgien bzw. auf dem Schengener Gebiet verbleiben darf.
Diese Verpflichtung zur Kostenübernahme ist für alle Personen bestimmt, ob sie der Visumspflicht unterliegen oder nicht.
Jeder Garant ist ab dem Datum der Einreise ins Schengener Gebiet verantwortlich für die Kosten, die eventuell durch die eingeladene Person verursacht werden könnten, und dies noch während zwei Jahren.
Wohnsitzwechsel innerhalb Belgiens
Wenn Sie von einer anderen belgischen Gemeinde zuziehen oder innerhalb der Gemeinde den Wohnsitz wechseln, teilen Sie bitte dem Dienst Staatsangehörigkeitswesen die neue Anschrift mit, damit die Revierbeamten der lokalen Polizeibehörde die Adressenänderung überprüfen können.
Bitte folgende Unterlagen mitbringen:
- Falls Sie von unterschiedlichen Adressen kommen, müssen Sie persönlich vorstellig werden und jeweils die Aufenthaltsgenehmigungen aller Familienmitglieder, die umziehen möchten, vorlegen.
- Miet- oder Kaufvertrag
- Ansonsten eine Einverständniserklärung des Vermieters und/oder Eigentümers sowie Kopie dessen Personalausweises
- Es ist nicht nötig, dass Sie sich bei Ihrer vorherigen Gemeinde abmelden. Diese wird von uns über Ihren Wegzug informieren.