Umwelt-, Natur-, Gewässer- und Trinkwasserschutz

Umwelt, Natur-, Gewässer- und Trinkwasserschutz

Allgemeine & spezifische Verwaltungspolizeiliche Verordnung der Gemeinde Kelmis

Die allgemeine & die spezifische verwaltungspolizeiliche Verordnung geben einen Rahmen vor, an den sich die Bürgerinnen und Bürger im täglichen Leben anlehnen müssen. Sie regeln vielfältige Bereiche:

  • Sicherer und ungehinderter Verkehr auf öffentlicher Straße
  • Öffentliche Sauberkeit
  • Öffentliche Gesundheit
  • Öffentliche Sicherheit
  • Öffentliche Versammlungen
  • Lager und Ferienhäuser
  • Tiere
  • Einfriedung der Immobilien
  • Organisation von Tombolas, Verkäufen und Sammlungen auf öffentlichen Straßen
  • Müllabfuhr auf dem Gemeindegebiet
  • Schutz der Bäume, Hecken, Grünanlagen und Wasserflächen
  • Trinkwasserversorgung
  • Anschlagen von Plakaten, von Werbevorrichtungen sowie das Aufstellen von Hinweisschildern
  • Pflücken von kleinen Erzeugnissen in den Gemeindewäldern
  • Festlegung der Polizeistunde
  • Bestattungs- und Friedhofsordnung
  • Lärmbekämpfung
  • Kirmessen, Messen und Märkte
  • Verzehr, Verkauf und Abgabe von alkoholhaltigen Getränken auf öffentlicher Straße
  • Hundesteuer

Die Bereiche in Fettschrift sind ganz oder teilweise Kompetenz des Umweltdienstes, der hier für alle Fragen in Zusammenhang mit diesen Bereichen zur Verfügung steht.

Verwaltungsstrafen

Nicht jeder hält sich an die geltenden Vorschriften der Polizeiverordnungen oder der Abfallgesetzgebungen.

Die Feststellungsbeamten der Gemeinde und/oder der Polizei treten meistens verwarnend auf, begegnen aber auch beratungsresistenten Mitbürgern. In diesen Fällen können die Feststellungsbeamten Verwaltungsberichte erstellen oder protokollieren, was zur Verhängung von Verwaltungsstrafen führt, die durch den Sanktionsbeamten verhängt werden.

Maximal 350 Euro bei den Polizeiverordnungen, können diese bei Verstößen gegen Umweltgesetze, z.B. Verstoß gegen das Abfallgesetzbuch, schnell ein Vielfaches dieser Summe erreichen.

Bäume und Hecken

Wer Bäume oder Hecken pflanzen bzw. Bäume oder Hecken entfernen möchte, muss folgende Regeln einhalten.

Bäume anpflanzen

Wer einen Baum pflanzen möchte, braucht dafür keine Genehmigung, muss jedoch beachten, dass er den Baum in einem Mindestabstand von 2 m von der Grundstücksgrenze setzt.

Die Gemeinde gibt zusätzlich folgende Ratschläge:

  • Beachten Sie, dass gewisse Bäume schnell sehr groß oder sehr ausladend werden. Sie können also schnell zum Problem werden. Wir raten hier dazu, fachmännischen Rat einzuholen. Es gibt nämlich viele Baumarten, die speziell auch für kleinere Grundstücke gezüchtet werden;
  • Beachten Sie den späteren Schattenwurf. Ein Nachbar könnte sich dadurch gestört fühlen.

Hecken anpflanzen

Wer eine Hecke anpflanzen möchte, hat zwei Möglichkeiten:

  • Die mittige Hecke wird mit dem Nachbarn abgesprochen. In der Regel beteiligen sich beide Parteien an den Kosten und jeder sorgt für den Unterhalt seiner Seite, es sei denn man trifft eine Absprache.
  • Die private Hecke muss mindestens 50 cm von der Grundstücksgrenze gepflanzt werden. Wir raten sogar zu noch mehr Abstand, denn man ist alleine für den Unterhalt zuständig, was auch die Pflege auf der Seite des Nachbarn beinhaltet. Dieser muss theoretisch Zugang auf seinem Grund gewähren, um dies bewerkstelligen zu können. Es ist jedoch nicht immer erwünscht.

Wie hoch darf eine Hecke werden?

Befindet man sich in einer städtebaulichen Parzellierung, kann es sein, dass diese eine Maximalhöhe festlegt. Der Umweltdienst gibt Ihnen hier Auskunft.

Pflanzt man eine Hecke an der Straßenseite, insbesondere im Bereich von Kreuzungen oder Kurven, darf diese auf keinen Fall höher als 1,40 m werden (Provinzial-Verordnung).

Ansonsten gelten keine eindeutigen Regeln. Wir raten jedoch dazu, eine Hecke nicht höher als 2 Meter wachsen zu lassen, da dies die Höhe ist, die die zuständigen Friedensgerichte in ihren Rechtsprechungen anwenden. Bei Streitfällen, mangels städtebaulichen oder Provinz – Vorschriften, ist das Friedensgericht Eupen die zuständige Instanz.

Welche Heckenpflanzen darf man nutzen?

Sensu stricto, was Sie möchten, wir raten jedoch von Thuja, Zypressen, Fichten oder Kirchlorbeer ab, weil diese Hecken einer sehr intensiven und regelmäßigen Pflege bedürfen, weil man sie kaum zurücksetzen kann (sie sterben innen ab) und nicht zuletzt, weil sie der lokalen Fauna und Avifauna weder Nahrung, noch geeigneten Unterschlupf bieten.

Stattdessen raten wir zu Hecken aus einheimischen Arten, die auch teilweise immergrün sind oder auch im Winter eine gewisse Blickdichte bieten. Der Umweltdienst kann Ihnen hier wertvolle Ratschläge geben.

Bäume oder Hecken fällen

Dies unterliegt der Verordnung zum Schutz der Hecken, Grünanlagen, Gärten, Parks und Wasserflächen. Diese finden Sie hier im Downloadbereich.

Denkmalschutz

In unserer Gemeinde befinden sich verschiedene denkmalgeschützte Gebäude oder Landschaften, die aus historischen oder/und landschaftlichen Gründen unter Schutz gestellt wurden.

Alle diese denkmalgeschützten Einheiten sind mit von einer sogenannten „Schutzzone“ umgeben, in der jede Handlung, die das Aussehen des Umfeldes ändert, einer Denkmalgenehmigung unterworfen ist.

Wenn man also in der Nähe eines dieser Denkmäler wohnt und anbauen, umbauen, abbrechen, fällen usw. möchte, zögern Sie nicht, mit dem Umweltdienst Kontakt aufzunehmen. Er kann Ihnen sagen, ob Sie sich in der Schutzzone befinden und Ihnen, falls ja, die erforderlichen Schritte erläutern.

Kommunaler Naturentwicklungsplan

Der Kommunale Naturentwicklungsplan (KNEP) hat als Zielsetzung den Zustand der Artenvielfalt auf dem Gemeindegebiet zu erfassen, zu erhalten und zu entwickeln. Der KNEP basiert auf eine breite Bürgerbeteiligung, die im Rahmen von Arbeitsgruppen zum Ausdruck gebracht wird.

Diese AG setzen sich aus freiwilligen Bürgern zusammen, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten an den Sitzungen teilnehmen und Projekte zum Erhalt oder zur Verbesserung der Artenvielfalt auf dem Gemeindegebiet ausarbeiten. Die jeweiligen Projekte werden dann im Rahmen von Vollversammlungen begutachtet, ausgewählt und der Gemeinde zur Verwirklichung vorgeschlagen.

Die Verwirklichung wird dann durch die KNEP-Partner (die Bürger) unter finanzieller und logistischer Mitarbeit der Gemeinde ausgeführt.

Jeder interessierte Bürger, ob mit oder ohne Naturkenntnis, ist herzlich willkommen.

Naturschutz

Naturschutzgebiete

In der Gemeinde befinden sich drei anerkannte Naturschutzgebiete: der „Casinoweiher und die Galmeihalden“, die Galmeitrift „Kul“ und das Lontzener Bach-Tal.

Die beiden ersteren beherbergen Pflanzen und Tiere, die an die schwermetallhaltigen Böden gebunden und europaweit extrem selten sind. Die markanteste Art ist das „Galmeiveilchen“.

Das Lontzener Bach-Tal ist bekannt wegen seiner einzigartigen Pflanzenvielfalt, die auf den Kalkböden bestens gedeiht. Die wohl bekannteste Art ist hier die gelbe Narzisse.

Wichtig: In Naturschutzgebieten, insofern sie zugänglich sind, soll auf den Wegen geblieben werden. Es dürfen keine Pflanzen gepflückt werden. Es wird ein respektvolles Verhalten erwartet.

Natura 2000

Unsere Gemeinde beheimatet Flächen von „Europäischem gemeinschaftlichen Interesse“, die charakteristische Arten oder Pflanzen enthalten und/oder für deren Verbreitung wichtig sind. Diese Gebiete werden als „BE33007 – Das Göhltal oberhalb von Kelmis“ bezeichnet. In diesen gelten Bewirtschaftungsregeln, die ein harmonisches Miteinander von Natur und Mensch fördern sollen.

Ratten und deren Vertilgung

Ratten suchen die Nähe des Menschen, weil sie da einfach Nahrung finden. Die Entsorgung von Nahrungsresten über die Abflüsse oder gar Fleischabfälle auf Komposthaufen bieten den Tieren ein regelrechtes Schlaraffenland. Durch vorausschauendes Verhalten trägt man zur Verringerung der Anzahl dieser Nager bei.

Wie wird man sie los?

Die Kollegen von den technischen Diensten behandeln 1-2 Mal/Jahr sämtliche Abwasserkanäle in der Gemeinde. Stellt man trotzdem Ratten in seiner Nähe fest, gibt es entsprechende Giftköder im Bauhof der Gemeinde.

Späte Mahd der Wegesränder

Warum mäht die Gemeinde nicht die Wegesränder? Eine gute Frage mit einer einfachen Antwort:

Die Gemeinde Kelmis ist im Jahr 2012 dem Abkommen „Späte Mahd“ der Wallonischen Region beigetreten. Dies bedeutet, dass durch Fachleute ausgewählte Wegränder und Grünflächen erst im Spätsommer gemäht werden. Auf diese Art und Weise soll einheimischen Pflanzenarten, die schon immer die Wegesränder besiedelten, erneut ein Lebensraum geboten werden. Gleichzeitig wird somit den Schmetterlingen und sonstigen Fluginsekten eine Lebensgrundlage geboten. Und ganz nebenbei entlastet dieses späte Mähen die Gründienste, die sich somit mehr der Pflege der sonstigen Grünflächen widmen können. Es wird sicherlich einige Jahre dauern, bis die Maßnahme ihre volle Wirkung zeigt, aber dann kann man sich wieder an der Blütenpracht erfreuen.

Was macht man mit Gegenständen, die recycelt werden können?

In den Haushalten fallen jede Menge Sachen an, wie Papier, Karton, Kunststoffflaschen, Konservendosen, leere Glasbehälter, Kleider, die nicht mehr getragen werden, Grünabfälle, Bauschutt usw.

Was wird damit gemacht? Diese Dinge können fast alle recycelt oder wiederverwertet werden.

Die blauen Säcke (PKMC)

In diesen können PET-Flaschen, Konservendosen, Getränkekartons entsorgt werden. Die Säcke werden alle zwei Wochen am Haus eingesammelt. Die jeweiligen Daten findet man auf dem Entsorgungskalender, den man am Jahresende bekommen hat.

Die blauen Säcke kosten 0,15 € das Stück und sind wie die Müllsäcke im Gemeindehaus und in den Kaufhäusern Carrefour Partner und Colruyt erhältlich.

Die Säcke werden am Vortag der Sammlung ab 20 Uhr, jedoch spätestens für 6 Uhr am Tag der Sammlung an den Straßenrand gestellt.

Papier und Karton

Wird ebenfalls alle zwei Wochen, gleichzeitig mit den blauen Säcken abgeholt – gebündelt in handlichen Paketen oder in Kartondosen gefüllt, die gleichzeitig mit den blauen Säcken an den Straßenrand gestellt werden.

Große Verpackungskartons (z.B. Möbel usw.) müssen klein gefaltet oder zum Recycling-Hof gebracht werden.

Altglas

Welches Glas ist hier gemeint? Flaschen, Konservengläser aus Weiß- und Buntglas.

Diese können in den Glascontainern, die sich an verschiedenen Standorten in der Gemeinde befinden, entsorgt werden.

Trinkgläser, Glasscheiben, Deko-Objekte aus Glas gehören hier nicht rein, sondern in den Bauschutt-Container im Recycling-Hof.

Wieso eigentlich? Es handelt sich um verschiedene Glassorten, die einen anderen Schmelzpunkt haben. Gerät zum Beispiel ein Aschenbecher aus Glas in eine solche Schmelze, ist diese nicht brauchbar und muss endgelagert werden.

Gebrauchte Kleider und Schuhe

Hier empfehlen sich Second-Hand-Läden oder Altkleider-Container.

Hier hat die Gemeinde Kelmis ein Abkommen mit dem Sozialbetrieb „Terre “ geschlossen, welches an verschiedenen Standorten in der Gemeinde Altkleider-Container aufgestellt hat.

Die Kleidungsstücke bitte in Tüten verpacken, die Schuhe per Paar verschnüren.

Das Schöne an diesem Abkommen: Der Sozialbetrieb beschäftigt langfristig schwer vermittelbare Arbeitskräfte und führt, nach einer qualitativen Sortierung, die Kleidungsstücke der Kreislaufwirtschaft zu oder der Herstellung von Putzlappen und Textilfasern für verschiedenste Anwendungen.

Grünabfälle

Bitte nicht in die freie Natur damit und sicher nicht an das Ufer von Wasserläufen! Der aus den Zersetzungsprozessen entstehende Stickstoff (Ammonium, Ammoniak) und Phosphor reichern die Wasserläufe mit Nährstoffen an, was schlimme Folgen hat (Eutrophierung). Achtung! Vergehen in dieser Richtung werden strafrechtlich verfolgt.

Wohin damit?

  • Recycling-Hof: Jeder Bürger kann hier pro Tag 1 m³ kostenlos abgeben.
  • BISA VoG: Der Sozialbetrieb BISA VoG stellt für einen geringen Betrag Grün-Container in verschiedenen Größen zur Verfügung, die von März bis November wöchentlich geleert werden. BISA entsorgt ebenfalls auf Terminabsprache größere Mengen Grünabfälle, z.B. Heckenschnitt, Baumpflegeschnitt usw.

Sperrmüll, wohin damit?

Die Gemeinde Kelmis hat ein Abkommen mit dem Sozialbetrieb RCYCL abgeschlossen, der auf telefonischer Terminabsprache den Sperrmüll am Haus abholt. Achtung! Frühestens am Vorabend der Abholung an die Straße stellen, am besten jedoch erst am Morgen der Abholung.

Vorteil: Was dort abgeliefert wird, wird wirklich weiterverwertet (Kreislaufwirtschaft oder Recycling). Auf Halde geht nur, was wirklich nicht mehr zu gebrauchen ist. Der Betrieb beschäftigt ebenfalls schwer vermittelbare Arbeitnehmer.

Recycling-Hof: Jeder Bürger kann hier pro Tag 1 m³ kostenlos abgeben.

Der Recycling-Hof

Hier kann man Folgendes entsorgen: Bauschutt, Grünabfälle, Sperrmüll, Motoröl, Speise-Öl, Fritten-Fett, Styropor, Korken, Batterien, leere Blumentöpfe, Elektrogeräte, Haushaltsgeräte, Glas, Papier, Karton, Holz, saubere Kunststoff-Folien (PE-PEHD), Autoreifen (max. 5 St./Jahr) usw.

Einen Leitfaden betreffend den Recycling-Hof erhalten Sie im Umweltdienst der Gemeinde.

Recycling-Hof

Lütticher Straße 2 in Neu-Moresnet.

Öffnungszeiten: Di-Fr.: 9 Uhr-12.15 Uhr – 13Uhr-16.45 Uhr, Sa: 8.30 Uhr-12.15 Uhr – 13 Uhr-16.45 Uhr

Achtung! Es kann vorkommen, dass zeitweise gewisse Container voll sind und die Mitarbeiter des Recycling-Hofs bis zur Leerung verschiedene Fraktionen (insbesondere Bauschutt, Grünabfälle, Sperrmüll) verweigern müssen. Haben Sie größere Mengen, vergewissern Sie sich bitte vorab beim Hofleiter, dass noch Kapazitäten frei sind.

Jeder Bürger der Gemeinde Kelmis kann im Recycling-Hof vorstellig werden. Hierfür braucht man nur seinen Personalausweis vorzulegen. Die Nutzung des Recycling-Hofs ist kostenlos, da dies über die jährliche Müllsteuer beglichen ist.

Wie entsorge ich meine Haushaltsabfälle?

Unter Haushaltsabfall versteht man alles, was nicht mehr gebraucht und nicht der Kreislaufwirtschaft oder dem Recycling zugeführt werden kann. Die Haushaltsabfälle werden gemäß der geltenden Gesetzgebungen der Müllverbrennung mit Energierückgewinnung zugeführt. Ganz verloren sind sie also nicht, sie dienen der Stromherstellung.

Wie entsorgt man diese?

Für die Haushaltsabfälle hat sich die Gemeinde für stabile Kunststofftüten aus Polyethylen entschieden, welches vollkommen neutral verbrennt.

Die Tüten einer Kapazität von 30 Liter oder 60 Liter erhält man an der Gemeindekasse in der Kirchstraße, aber auch in den Kaufhäusern Carrefour Partner auf dem Kirchplatz und Colruyt an der Lütticher Straße.

Nachdem man darauf geachtet hat, dass die Mülltüten mit Haushaltsabfall nicht zu schwer sind (10-18 kg gelten als Grenze), werden diese verschlossen und an den Straßenrand gestellt.

  • Wohnt man in Kelmis, wird der Müll am Mittwoch abgeholt. Die Mülltüte muss frühestens am Dienstagabend und spätestens am Mittwochmorgen vor 6 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand gestellt werden;
  • Wohnt man in Neu-Moresnet, Hergenrath oder an der Lütticher Straße, werden die Mülltüten am Donnerstag abgeholt. Die Tüten müssen frühestens am Mittwochabend und spätestens am Donnerstagmorgen vor 6 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand gestellt werden. Achtung: Wohnt man in Hergenrath „Im Pannes“, sind die Säcke auf dem ersten Parkplatz vor dem Belgacom-Gebäude abzustellen, da der LKW Schwierigkeiten hat, zu den Häusern zu gelangen.

Kann man andere Abfälle hinzufügen?

Nein, nur was sich in den gelben oder orangenen Säcken der Gemeinde befindet, wird mitgenommen.

Was kostet das Ganze?

Die Gesetze der Wallonischen Region legen fest, dass das Verursacherprinzip gilt. Dies bedeutet, dass wir gemeinsam alle Kosten, die durch die Entsorgung unserer Abfälle entstehen, bezahlen müssen.

Hierfür bekommt man jährlich eine Aufforderung, die Müllsteuer zu bezahlen (weitere Informationen hierzu findet man im Finanzdienst). Dafür bekommt man eine bestimmte Anzahl Müllsäcke, die wie die Höhe der Müllsteuer von der Familienzusammensetzung abhängt.

Hat man mehr Säcke nötig, können zusätzliche gekauft werden: 0,60 € (30L) oder 1,20 € (60L).

Papier-/Karton- & PMK-Einsammlung

Den Jahreskalender der Papier-/Karton- & PMK-Entsorgung finden Sie auf der Intradel-Seite.

 

Wasserschutzzonen

Die Gemeinde Kelmis fördert über zwei Tiefen-Brunnen (Putzenwinkel & Eyneburg) ihr eigenes Trinkwasser. Um zu verhindern, dass diese Ressource kurz-, mittel- oder langfristig beeinträchtigt wird, sind diese Brunnen jeweils mit zwei Schutzzonen versehen:

Der Brunnenbereich

Hier ist der Zutritt nur den Mitarbeitern des Wasserdienstes erlaubt. Eine Verschmutzung würde hier nämlich innerhalb 24 Stunden den Brunnenkopf erreichen und die Ressource unbenutzbar machen.

Die erweiterte Schutzzone

In dieser Zone erreicht jede Verschmutzung in maximal 50 Tagen den Brunnenkopf. Sie ist demnach so ausgelegt, dass bei unfallartigen Verschmutzungsereignissen entsprechend zeitnah reagiert werden kann.

Sie dient aber auch dazu, die Gefahr die von langfristigen, diffusen Verschmutzungsereignissen zu minimieren.

Deshalb gelten hier besondere Regeln in Sachen Heizöltanks, Abwasserklärung, Düngemittelgebrauch, Unkrautvertilgungsmittel, Betriebe, Veranstaltungen, Parkplätze usw.

Wohnen Sie in einer der beiden Schutzzonen, möchten bauen, einen Betrieb einrichten, ein Loch graben usw., dann wenden Sie sich bitte an den Umweltdienst, der hier mit Rat und Tat bereitsteht.

Umweltgenehmigungen

Unter den Begriff „Umweltgenehmigung“ fällt heute alles was früher „Betriebsgenehmigung“ genannt wurde.

Viele berufliche Tätigkeiten oder der Betrieb von Anlagen, auch privater Art, bedürfen einer solchen Genehmigung, die sich in den Kategorien 1 bis 3 unterteilen.

Unter Kategorie 3, die als „Umwelterklärung“ bezeichnet wird fallen z.B. der Betrieb von Heizöl- oder Gastanks, Pferdehaltung, Rindvieh-Aufzucht,…aber auch der Betrieb von kleineren mittelständigen Betrieben bis zu einer gewissen Größe, wie kleinere KFZ-Werkstätten, Schreinereien,… Die Betriebsbedingungen

Unter Kategorie 2 fallen größere Betriebstätigkeiten oder aber Aktivitäten, die einen mittleren Umwelteinfluss haben können. Von dieser Kategorie sind vorwiegend betriebliche Tätigkeiten, aber auch private, wie z.B. eine Tiefenbohrung zu Geothermie-Zwecken.

Kategorie 1 betrifft Betriebstätigkeiten oder Aktivitäten, die einen nennenswerten Umwelteinfluss haben können.

Ihre Ansprechpartner

Günther Havenith

Umwelt, Natur-, Gewässer- und Trinkwasserschutz
+32 87 639 837
umwelt@kelmis.be

Benjamin Bettonville

Umwelt-Feststellungsbeamter
+32 87 858 943
feststellung@umweltinspektion.be

Chris von Borstel

Ländliche Entwicklung
+32 87 639 818
chris.vonborstel@kelmis.be